Klimaanlagen auf Grundlage der aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), insbesondere §§ 74–78 GEG:
Energetische Inspektion von Klimaanlagen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Die energetische Inspektion von Klimaanlagen ist ein zentrales Instrument zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Betreiber von Klimaanlagen mit einer Nennkälteleistung von mehr als 12 kW, diese regelmäßig durch fachkundige Personen überprüfen zu lassen (§ 74 GEG).
Rechtliche Grundlage und Anforderungen
Die Inspektion ist:
erstmals im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Anlagenteile durchzuführen,
anschließend wiederkehrend spätestens alle zehn Jahre (§ 76 GEG).
Bei Anlagen mit mehr als 70 kW Nennkälteleistung ist die Inspektion gemäß DIN SPEC 15240:2019-03 durchzuführen.
Qualifikation der Inspektoren
Die Inspektion darf nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden, z. B.:
Ingenieure mit Abschluss in Versorgungstechnik oder Technischer Gebäudeausrüstung mit Berufserfahrung,
Meister oder Techniker mit Spezialisierung auf Lüftungs- und Klimatechnik.
Unser Service
Als erfahrenes Ingenieurbüro bieten wir:
Rechtssichere Durchführung der energetischen Inspektion,
Fachkundige Analyse Ihrer Klimaanlage nach den aktuellen GEG-Vorgaben,
Detaillierten Inspektionsbericht mit Optimierungsempfehlungen (§ 78 GEG).
Wir sorgen dafür, dass die Inspektion nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine Investition in die Energieeffizienz Ihrer Gebäude wird. Gemeinsam identifizieren wir Potenziale zur Senkung Ihrer Betriebskosten und zur Verbesserung Ihres energetischen Fußabdrucks.